| Anspruch auf Entfernung der Parabolantenne |
| Der Vermieter hat Anspruch
auf Entfernung einer vom Mieter ungefragt und trotz vorhandenem Breitbandkabelanschluß
angebrachten Satellitenantenne, und zwar auch dann, wenn der Mieter als Inhaber eines Fahrradfachhandelsgeschäftes sich über den Fahrradmarkt und die Hobbygewohnheiten der Kundschaft informieren möchte. AG Hamburg-Blankenese, 508 C 212/99; Quelle: Mieterverein zu Hamburg |