Der Vermieter hat Anspruch auf Entfernung einer vom Mieter ungefragt und trotz vorhandenem Breitbandkabelanschluss angebrachten Satellitenantenne.
Dies gilt auch dann, wenn der Mieter sich als Inhaber eines Fahrradfachhandelsgeschäftes über den Fahrradmarkt und die Hobbygewohnheiten der Kundschaft informieren möchte.
Dies gilt auch dann, wenn der Mieter sich als Inhaber eines Fahrradfachhandelsgeschäftes über den Fahrradmarkt und die Hobbygewohnheiten der Kundschaft informieren möchte.
AG Hamburg-Blankenese - Az: 508 C 212/99
Quelle: Mieterverein zu Hamburg
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Alexandra Klimatos, RA Dr. jur. Jens-Peter Voß, RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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