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Wenn der Vermieter die Gartenpflege diktieren will ...Vorliegend hatte ein Mieter die mietvertragliche
Pflicht zur Gartenpflege. Wie das genau aussehen sollte war aber nicht
genau geregelt. In diesem Fall muss der Mieter nur einfache Tätigkeiten
durchführen, die weder einen großen Kosten- und Zeitaufwand
noch besondere Kenntnisse erfordern. Der Vermieter ist dann auch nicht
weisungsberechtigt, was die konkrete Pflege des Garten betrifft. Es genügt,
wenn der Garten nicht verwahrlost.
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