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Wenn der Garten plötzlich nicht mehr genutzt werden kann …

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird dem Mieter mietvertraglich die Gartennutzung gestattet, so ist der Garten mitvermietet. Entzieht der Vermieter dem Mieter später den Garten, so liegt ein Mangel vor, der den Mieter zur Minderung des Mietzinses berechtigt.


AG Köln, 03.06.1981 - Az: 211 C 637/80


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

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