| Ernte |
| Stehen im Garten Obstbäume
oder Beerensträucher und ist der Mieter für die Gartenpflege
zuständig, darf er auch ernten. Ausnahme: Mieter und Vermieter haben
ausdrücklich etwas anderes vereinbart (AG Leverkusen 28 C 277/93).
AG Leverkusen 28 C 277/93 Quelle: Deutscher Mieterbund |