| Endrenovierungsklausel kann unwirksam sein! |
| Wird dem Mieter eine turnusgemäße
Schönheitsreparatur sowie eine Endrenovierung bei Beendigung des Mieterverhältnisses
aufgebürdet, so hat die Summierung zur Folge, daß eine übermäßige
Benachteiligung des Mieters vorliegt. In der Folge ist diese vertragliche
Vereinbarung unwirksam, so daß der Mieter zu keinerlei Renovierungsarbeiten
verpflichtet ist.
BGH – Az: VIII ZR 335/02 |