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Mietausfallentschädigung bei verspäteter Renovierung
Der ehemalige Mieter schuldet dem ehemaligen Vermieter eine Mietausfallentschädigung, wenn er die geschuldeten Renovierungsarbeiten zum vereinbarten Termin nicht abgeschlossen hat.

Landgericht Frankfurt am Main, 2-11 S 71/00 

Anmerkung von AnwaltOnline: Dem Vermieter muß durch die verspätete Leistung ein konkreter Schaden entstanden sein. Das ist in der Regel der Fall, wenn die nachfolgenden Mieter deswegen nicht zum vereinbarten Mietbeginn einziehen können und daher berechtigterweise keinen Mietzins entrichten.