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Beleuchtung von Kellerabteilen - Allgemeinstrom?Im vorliegenden Fall wollte ein Vermieter die
Kosten der Beleuchtung einzeln zugewiesener Kellerabteile in der Betriebskostenabrechnung
auf die Mieter umwälzen. Hierbei wurde der Strom für die Beleuchtung
neben anderem Stromverbrauch unter der Position „Allgemeinstrom" abgerechnet.
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