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Verbrauchserfassungspflicht auch bei Zweifamilienhaus
Besteht eine Wohnungseigentumsanlage aus zwei Wohnungen, wobei eine vom Eigentümer vermietet ist und die andere vom Eigentümer bewohnt wird, so besteht eine Verbrauchserfassungspflicht gem. der Heizkostenverordnung. Die Ausnahme des § 2 HeizkostenV findet insoweit keine Anwendung.

OLG München, 11.9.2007 - Az: 32 Wx 118/07