| Verbrauchserfassungspflicht auch bei Zweifamilienhaus |
| Besteht eine Wohnungseigentumsanlage
aus zwei Wohnungen, wobei eine vom Eigentümer vermietet ist und die
andere vom Eigentümer bewohnt wird, so besteht eine Verbrauchserfassungspflicht
gem. der Heizkostenverordnung. Die Ausnahme des § 2 HeizkostenV findet
insoweit keine Anwendung.
OLG München, 11.9.2007 - Az: 32 Wx 118/07 |