Es ist unzulässig, zur Heizkostenermittlung einfach den Durchschnittsverbrauch aller abgelesenen Wohnungen eines Hauses anzusetzen. Ein entsprechender Eigentümerbeschluß ist ungültig, da diese Vorgehensweise nicht der Heizkostenverordnung entspricht - es
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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