| Heizungsrohe nicht verkleidet - Abrechnung fehlerhaft? |
| Eine Heizkostenabrechnung ist nicht
schon deshalb fehlerhaft, weil die Heizungsanlage überaltert und die
Rohre nicht hinreichend isoliert sind. Dem Mieter kann lediglich dann und
auch nur Anspruch auf Schadensersatz zustehen, wenn der Vermieter seine
vertraglichen Pflichten schuldhaft verletzt hat.
Die Tatsache, daß ein Heizkessel 15 Jahre alt ist und bisher weder erneuert noch umgebaut worden ist, beinhaltet aber noch kein schuldhaftes Fehlverhalten des Vermieters - schon gar nicht, wenn die Heizungsanlage im vorliegenden Fall durch eine Fachfirma ständig gewartet wird und diese keine Mängel an ihr feststellt. Dies gilt auch für nicht isolierte Heizungsrohre im Keller. Anmerkung AnwaltOnline:
LG Darmstadt, Urteil vom 23.04.86, Az. 21 S 123/1985 |