| Schätzung bei Urlaub des Mieters zulässig |
| Nach zwei vergeblichen Ableseversuchen
bei einem Mieter, bei welchem urlaubsbedingt keine Ablesung möglich
ist, ist eine Schätzung des Verbrauches zulässig.
Der Mieter muß die Ablesung ermöglichen. Eine Anwesenheit bei Ablese ist nicht notwendig, der Mieter braucht nur für einen Zugang zu seiner Wohnung, gegebenenfalls durch eine andere Person sorgen. Der Mieter kann somit nicht im nachhinein aufgrund einer zu geringen Schätzung des Verbrauches Einspruch gegen eine Folgeabrechnung einlegen. LG Berlin, Urteil vom 19.05.88 (Das Aktenzeichen liegt AnwaltOnline nicht vor) |