| Ableser darf die Wohnung betreten |
| Das Ablesen der HKV in einer Wohnung
des Mieters kann der Vermieter durch eine einstweilige Verfügung erzwingen.
Das AG Hamburg verpflichtete einen Mieter "bei Meidung einer für den
Fall der Zuwiderhandlung festzulegenden Ordnungshaft bis zu 6 Monaten oder
eines Ordnungsgeldes bis zu 500.000 DM" den Zutritt zur Ablesung durch
eine Meßdienstfirma zu gewähren. Da der Vermieter seinerseits
zur Erstellung einer ordnungsgemäßren Abrechnung auf eine termingerechte
Ablesung angewiesen ist, wurde im Eilverfahren die Verpflichtung zum unbedingten
Zutritt ausgesprochen. Eine Beschwerde gegen diesen Beschluss nach der
vorangegangenen einstweiligen Verfügung wurde abgelehnt.
AG Hamburg, Beschluss 1986, Az. 39 a 2560 und LG Hamburg, Beschluss vom 28.10.86, Az. 11 T 96/86 |