Das Verdunstungsprinzip für die Erfassung von Heizkosten ist nach Entscheidung des BGH im Rahmen des Anwendungsbereiches der AVB-FernwärmeV zulässig. Der Darstellung des Klägers, Verdunstungsgeräte seien ungenau und zudem gäbe es technisch verbesserte Geräte, wurde nciht gefolgt.
Es gibt zwar technisch genauere, allerdings auch kostenaufwendigere Meßmethoden und Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip stellen tatsächlich nur Hilfsgeräte zur relativen Verteilung des Wärmeverbrauchs dar. Gleichwohl ist ihre Verwendung zulässig.
Es gibt zwar technisch genauere, allerdings auch kostenaufwendigere Meßmethoden und Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip stellen tatsächlich nur Hilfsgeräte zur relativen Verteilung des Wärmeverbrauchs dar. Gleichwohl ist ihre Verwendung zulässig.
BGH, 09.04.1986 - Az: VIII ZR 133/86
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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