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Trinkwasseranschlußkosten sind umlagefähige NebenkostenDie Nichtzahlung von Trinkwasseranschlußkosten,
die eine Einmalzahlung darstellen, berechtigt den Vermieter zur Kündigung
eines Pachtverhältnisses aus sonstigem wichtigen Grund. Die Kosten
für Zahlungsbescheide von Wasser- und Bodenverbänden, die in
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