| Wann ist eine Betriebskostenabrechnung ordnungsgemäß? |
| Eine formell ordnungsgemäße
Betriebskostenabrechnung setzt voraus, dass dem Mieter auch dann die Gesamtkosten
einer berechneten Kostenart mitgeteilt werden, wenn einzelne Kostenteile
nicht umlagefähig sind; dem Mieter muss ersichtlich sein, ob und in
welcher Höhe nicht umlagefähige Kosten vorab abgesetzt worden
sind.
BGH, 14.2.2007 - Az: VIII ZR 1/06 |