| Keine ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung - Keine Aufrechnung mit Kautionsforderung |
| Wurde eine Nebenkostenabrechnung
nicht binnen Jahresfrist formell ordnungsgemäß erteilt, so kann
der Vermieter ein Saldo aus der Abrechnung nicht wirksam mit einer Kautionsforderung
aufrechnen. Die formell ordnungsgemäße Erteilung der Abrechnung
erfordert bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten die Zusammenstellung
der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung der zu Grunde gelegten
Verteilerschlüssel sowie die Berechnung des Anteils des Mieters und
den Abzug der Vorauszahlungen. Fand der Einzug des Mieters erst innerhalb
des Abrechnungsjahres statt, so ist aufzuführen, über welchen
Zeitraum abgerechnet werden soll. Ist dies nicht der Fall, so fehlt es
mangels Nachvollziehbarkeit an einer formell ordnungsgemäßen
Betriebskostenabrechnung.
AG Aachen, 16.5.2007 - Az: 80 C 591/06 |