Wurde eine Nebenkostenabrechnung nicht binnen Jahresfrist formell ordnungsgemäß erteilt, so kann der Vermieter ein Saldo aus der Abrechnung nicht wirksam mit einer Kautionsforderung aufrechnen. Die formell ordnungsgemäße Erteilung der Abrechnung erfordert bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten die Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung der zu Grunde gelegten Verteilerschlüssel sowie die Berechnung des Anteils des Mieters und den Abzug der Vorauszahlungen. Fand der Einzug des Mieters erst innerhalb des Abrechnungsjahres statt, so ist aufzuführen, über welchen Zeitraum abgerechnet werden soll. Ist dies nicht der Fall, so fehlt es mangels Nachvollziehbarkeit an einer formell ordnungsgemäßen Betriebskostenabrechnung.
AG Aachen, 16.05.2007 - Az: 80 C 591/06
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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