| Hecke gekürzt - Muß Mieter zahlen? |
| Die Kürzung einer
Hecke von ca. 4 m auf 2,50 m, stellt lediglich einen intensiven Pflegeschnitt
der Hecke dar. Auch wenn eine Hecke besonders stark zurückgeschnitten
wird, handelt es sich noch um eine allgemein übliche Gartenpflege
und nicht um eine darüber hinausgehende Maßnahme, deren Kosten
nicht umlegungsfähig wären. Die Kosten des Heckenzuschnitts sind
daher umlagefähig.
AG Steinfurt, 23.11.2006 - Az: 4 C 543/05 |