Nur dann, wenn die Buchungsvorgänge für den Wohnungseigentümer verständlich dargestellt sind, ist die Jahresabrechnung nachvollziehbar.
BayObLG, 08.12.2004 - Az: 2 Z BR 151/04
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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