| Keine Abrechnung über die Nebenkosten - Geld zurück? |
| Rechnet der Vermieter nicht
fristgerecht über die Betriebskosten eines Abrechnungszeitraumes ab,
so kann der Mieter, wenn das Mietverhältnis beendet ist, sogleich
die vollständige Rückzahlung der geleisteten Abschlagszahlungen
verlangen; er ist nicht gehalten, zuerst auf Erteilung der Abrechnung zu
klagen. In einem solchen Fall hindert auch die Rechtskraft eines der Klage
des Mieters stattgebenden Urteils den Vermieter nicht daran, über
die Betriebskosten nachträglich abzurechnen und eine etwaige Restforderung
einzuklagen.
BGH - Az: VIII ZR 57/04 |