Können die Kosten der Gartenpflege umgelegt werden, so fällt unter diesen Posten nach Ansicht des Gerichts auch die Sicherung der Krone eines großen Baumes durch Rückschnitt und Verspannungsarbeiten. Anders würde es sich
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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