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Abrechnung angezweifelt - Betriebskostenvorauszahlungen zurück?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Betriebskostenvorauszahlungen können seitens des Mieters nicht einfach unter Hinweis auf eine fehlerhafte Abrechnung zurückgefordert werden.

Es genügt nicht, beanstandete Positionen einfach außer Ansatz zu lassen oder um einen pauschalen Betrag zu vermindern.

Der Mieter muss die einzelnen Beanstandungen nach Belegeinsicht inhaltlich substantiiert vortragen - ein Kostenansatz kann rechtlich nicht bestritten werden, wenn eine Belegeinsicht (noch) nicht erfolgt ist.


LG Berlin, 12.09.2003 - Az: 63 S 416/02


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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