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Wann ist eine Betriebskostenabrechnung nachvollziehbar?

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Fällig sind Betriebskostennachzahlungen mit dem Zugang einer für den Mieter nachvollziehbaren Abrechnung.

Nachvollziehbar sind die Abrechnungen dann, wenn aus ihnen die Gesamtkosten, der Verteilungsschlüssel, der Kostenanteil des belasteten Mieters und die davon abzusetzenden Vorauszahlungen hervorgehen (BGH, 23.11.1981 - Az: VIII ZR 298/80).

Unter diesen Umständen ist es dem Mieter versagt, pauschal die Richtigkeit der Abrechnung und der Einzelkosten zu bestreiten.

Jeder Mieter hat das Recht, die Belege jeder einzelnen Kostenposition einzusehen. Dieses Recht steht ihm zu, um die Richtigkeit jeder Kostenposition überprüfen zu können. Daraus folgt zugleich, dass nur konkrete Angriffe einzelner Kostenpositionen außergerichtlich und auch im Prozess wirksame Rügen darstellen.

Verzichtet ein Mieter darauf, die Kostenbelege einzusehen und kann er deshalb konkrete Rügen nicht erheben, ist ihm auch im Prozess der Einwand unrichtiger Kostenabrechnung abgeschnitten (vgl. OLG Düsseldorf, 14.12.2000 - Az: 10 U 134/90).

Mit dem Zugang einer nachvollziehbaren Abrechnung sind etwaige Nachzahlungen fällig.


OLG Düsseldorf, 06.05.2003 - Az: 24 U 99/02, I-24 U 99/02

ECLI:DE:OLGD:2003:0506.24U99.02.00


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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