| Wann ist eine Betriebskostenabrechnung nachvollziehbar? |
| Eine Betriebskostenabrechnung
ist dann nachvollziehbar, wenn sich aus der Abrechnung die Gesamtkosten,
der Verteilungsschlüssel, der Kostenanteil des belasteten Mieters
sowie die auf den Kostenanteil anrechenbaren Vorauszahlungen ergeben. Mit
dem Zugang einer solchen Abrechnung sind etwaige Nachzahlungen fällig.
OLG Düsseldorf – Az: 24 U 99/02 |