Wird in der Abrechnung ein unrichtiger Abrechnungsschlüssel angewendet, so führt dies noch nicht dazu, dass die Nebenkostenforderung insgesamt nicht fällig ist.
Zur Fälligkeit ist eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, Angabe und Erläuterung von zugrundeliegenden Verteilungsschlüsseln, Berechnung des Mieteranteils sowie Abzug von dessen Vorauszahlungen notwendig.
Darüber hinaus ist die Abrechnung derart abzufassen, dass diese auch von juristischen und betriebswirtschaftlichen Laien nachzuvollziehen ist. Liegen materielle Fehler bei Einzelansätzen vor, so ist die Ordnungsgemäßheit der Abrechnung grundsätzlich nicht berührt.
Zur Fälligkeit ist eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, Angabe und Erläuterung von zugrundeliegenden Verteilungsschlüsseln, Berechnung des Mieteranteils sowie Abzug von dessen Vorauszahlungen notwendig.
Darüber hinaus ist die Abrechnung derart abzufassen, dass diese auch von juristischen und betriebswirtschaftlichen Laien nachzuvollziehen ist. Liegen materielle Fehler bei Einzelansätzen vor, so ist die Ordnungsgemäßheit der Abrechnung grundsätzlich nicht berührt.
OLG Düsseldorf, 11.03.2003 - Az: I-24 U 74/02
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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