|ANWALTONLINE| >> |URTEILE| >> |NEBENKOSTEN| >> |ABRECHNUNG|
Ablesungsprotokolle
Zur Überprüfung der Heizkostenabrechnung darf der Mieter die Ablesungsergebnisse für alle Wohnungen im Haus einsehen.

AG Garmisch-Partenkirchen 6 C 501/95; Quelle: WM 96, 155