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Versäumte Abrechnung von Nebenkosten kann teuer werden
Der Vermieter nicht preisgebundenen Wohnraumes müssen die Nebenkostenkostenabrechnung spätestens nach Ablauf eines Jahres, gerechnet vom Ende der Abrechnungsperiode an, erstellen. Tut er das nicht, so kann der Mieter auf Abrechnung klagen, wobei der Vermieter die Kosten des Verfahrens auch dann zu tragen hat, wenn er den Anspruch des Mieters nach Anhängigmachung der Klage bei Gericht sofort anerkennt.

AG Frankfurt/Main – 33 C 444/98-27