| Versäumte Abrechnung von Nebenkosten kann teuer werden |
| Der Vermieter nicht preisgebundenen
Wohnraumes müssen die Nebenkostenkostenabrechnung spätestens
nach Ablauf eines Jahres, gerechnet vom Ende der Abrechnungsperiode an,
erstellen. Tut er das nicht, so kann der Mieter auf Abrechnung klagen,
wobei der Vermieter die Kosten des Verfahrens auch dann zu tragen hat,
wenn er den Anspruch des Mieters nach Anhängigmachung der Klage bei
Gericht sofort anerkennt.
AG Frankfurt/Main – 33 C 444/98-27 |