| Mieter hat Rechtsanspruch auf Abrechnung |
| Mieter haben grundsätzlich
einen Rechtsanspruch auf eine Abrechnung der Mietnebenkosten durch den
Vermieter. Das Amtsgericht Frankfurt gab damit der Klage zweier Mieter
statt, die mehr als ein Jahr von ihrem Vermieter keine Nebenkostenabrechnung
mehr erhalten hatten. Sie klagten auf Rückzahlung der von ihnen in
der Zwischenzeit an den Vermieter geleisteten Vorauszahlungen in Höhe
von rund 8100 Mark. Die Richter wiesen die Klage in diesem Punkt jedoch
zurück. Ein Rückzahlungsanspruch sei nur dann gegeben, wenn der
Mietvertrag eine entsprechende Regelung enthalte, oder aber die ordnungsgemäße
Abrechnung aus welchen Gründen auch immer nicht mehr vorgenommen werden
könne. Allein die Tatsache, daß der Vermieter mehr als ein Jahr
keine Abrechnung mehr erstellt habe, begründe keinen Rückzahlungsanspruch
über geleistete Vorauszahlungen. Allerdings hätten die Mieter
einen Anspruch darauf, vom Vermieter eine Abrechnung zu erhalten, befand
das Gericht.
AG Frankfurt, 33 C 2798/98- 27 Quelle: Focus Online |