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Lebensmittelmarkt im allgemeinen Wohngebiet?

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Auch in einem allgemeinen Wohngebiet kann der Bau eines Lebensmittelmarktes genehmigt werden, sofern die geltenden Immissionsrichtwerte nicht überschritten werden.

Bei der Erteilung der Baugenehmigung waren vorliegend die zum Schutz der Nachbarschaft notwendigen Lärmschutzauflagen aufgenommen worden.

Sofern diese eingehalten werden würden, ergeben sich nach dem schallschutztechnischen Untersuchungsbericht keine Überschreitungen der für ein allgemeines Wohngebiet geltenden Immissionsrichtwerte.

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Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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Jens Kotzur, Neuburg
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