Auch in einem allgemeinen Wohngebiet kann der Bau eines Lebensmittelmarktes genehmigt werden, sofern die geltenden Immissionsrichtwerte nicht überschritten werden.
Bei der Erteilung der Baugenehmigung waren vorliegend die zum Schutz der Nachbarschaft notwendigen Lärmschutzauflagen aufgenommen worden.
Sofern diese eingehalten werden würden, ergeben sich nach dem schallschutztechnischen Untersuchungsbericht keine Überschreitungen der für ein allgemeines Wohngebiet geltenden Immissionsrichtwerte.
Bei der Erteilung der Baugenehmigung waren vorliegend die zum Schutz der Nachbarschaft notwendigen Lärmschutzauflagen aufgenommen worden.
Sofern diese eingehalten werden würden, ergeben sich nach dem schallschutztechnischen Untersuchungsbericht keine Überschreitungen der für ein allgemeines Wohngebiet geltenden Immissionsrichtwerte.
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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