| Alte Bäume sind zu dulden |
| Die Beseitigung von jahrelang
an der Grundstücksgrenze geduldeten Bäumen kann nicht ohne weiteres
verlangt werden - auch dann nicht, wenn der Lichteinfall in Teilen des
Grundstücks beeinträchtigt wird. Allenfalls bei ungewöhnlich
schweren und nicht mehr hinzunehmenden Beeinträchtigungen des Grundstückseigentümers
ist ein Zurückschneiden oder Beseitigen der Bäume geboten.
Saarländisches OLG, 11.1.2007 - Az: 8 U 77/06 - 19 |