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Alte Bäume sind zu dulden
Die Beseitigung von jahrelang an der Grundstücksgrenze geduldeten Bäumen kann nicht ohne weiteres verlangt werden - auch dann nicht, wenn der Lichteinfall in Teilen des Grundstücks beeinträchtigt wird. Allenfalls bei ungewöhnlich schweren und nicht mehr hinzunehmenden Beeinträchtigungen des Grundstückseigentümers ist ein Zurückschneiden oder Beseitigen der Bäume geboten.

Saarländisches OLG, 11.1.2007 - Az: 8 U 77/06 - 19