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Alte Bäume sind zu dulden

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Beseitigung von jahrelang an der Grundstücksgrenze geduldeten Bäumen kann nicht ohne weiteres verlangt werden - auch dann nicht, wenn der Lichteinfall in Teilen des Grundstücks beeinträchtigt wird. Allenfalls bei ungewöhnlich schweren und nicht mehr hinzunehmenden Beeinträchtigungen des Grundstückseigentümers ist ein Zurückschneiden oder Beseitigen der Bäume geboten.


OLG Saarbrücken, 11.01.2007 - Az: 8 U 77/06 - 19


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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