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Kann Vermieter den Einbau einer modernen Heizungsanlage verbieten?Es besteht keine Verpflichtung des Vermieters,
dem Mieter den Einbau einer modernen Heizungsanlage, der auf Kosten des
Mieters erfolgen soll, zu erlauben. Auch der Umstand, dass einige Räume
nicht beheizbar sind, ändert hier dran nichts. Der Eigentümer
kann frei entscheiden, ob und wann eine Modernisierung erfolgt, sofern
sein Verhalten nicht missbräuchlich ist. Hintergrund der Ablehnung:
der Vermieter wollte nur vor einer Neuvermietung eine Gasetagenheizung
einbauen, weil er dann eine höhere Miete erzielen könne.
Vor dem BGH siegte der Vermieter mit seiner Verweigerungshaltung, da er zu baulichen Veränderungen zwecks Modernisierung nicht vertraglich verpflichtet war. Mangels anderer Vereinbarung besteht keine Pflicht zur Modernisierung. Die Entscheidung, die Wohnung während des Mietverhältnisses im bisherigen vertragsgemäßen Zustand zu belassen und erst vor Neuvermietung zu modernisieren, bewegt sich im Rahmen seiner Befugnis, mit seinem Eigentum nach Belieben zu verfahren. Die Verweigerung, dem Mieter die Modernisierung zu gestatten, war ebenfalls nicht rechtsmissbräuchlich, da er andernfalls erheblich in seiner Entscheidungsfreiheit als Eigentümer eingeschränkt werden würde, über den Investitionszeitpunkt selbst zu bestimmen und das eigene (legitime) Interesse zu wahren, bei Neuvermietung eine deutlich höhere Miete zu erzielen. Ein Verstoß gegen Treu und Glauben war ebenfalls nicht zu erkennen, wenn den Interessen der Mieter, den Komfort der wegen der vergleichsweise günstigen Miete und einer inzwischen stärker nachgefragten Lage attraktiven Wohnung ihrerseits durch eine Investition in deren baulichen Zustand zu steigern, keinen Vorzug gegenüber den finanziellen Interessen des Vermieters eingeräumt wird.
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