| Vorzeitige Kündigung eines Zeitmietvertrags |
| Die beklagten Mieter hatten
im zu entscheidenden Fall einen Mietvertrag über zehn Jahre abgeschlossen.
Nach einigen Jahren verringerte sich das Familieneinkommen durch Krankheit
und Auszug eines Kindes erheblich. Aufgrund der hohen Miete, kündigten
die Mieter daher die Wohnung. Die Vermieterin bestand auf Erfüllung
des Vertrages. Dennoch zogen die Mieter in eine billigere Wohnung um und
stellten die Zahlungen des Mietzinses für die alte Wohnung ein. Das
Gericht entschied, die Kündigung sei unwirksam, da die Mieter nicht
einerseits die Vorteile eines Zeitmietvertrages in Anspruch nehmen und
im Ernstfall die Laufzeit nicht beachten können. Eine finanzielle
Verschlechterung berechtigt nicht zur vorzeitigen Auflösung - der
Vermieter muß sich auch nicht auf vom Mieter gestellte Nachmieter
einlassen.
LG Coburg, Urteil v. 19.09.2001
- 33 S 94/01
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