| Miete ist bis zum Ende zu zahlen |
| Bei einem Zeitmietvertrag
ist die Miete bis zum Ende desselben vom Mieter zu entrichten. Dieses gilt
auch dann, wenn der Vertrag vorzeitig gekündigt und die Wohnung geräumt
wurde. Ebenso besteht die Verpflichtung zur Miet zahlung, wenn die Wohnung
zu einem geringeren als dem ursprünglichem Mietzins weitervermietet
wurde.
Hier ist jedoch lediglich die Differenz zwischen neuer und ursprünglicher Miethöhe vom alten Mieter zu begleichen. Das Landgericht entschied, dass die künftig fälligen Beträge bereits zum Auszugszeitpunkt oder dem der Weitervermietung einklagefähig sind. LG Berlin - 64 S 526/98 |