| Befristetes Mietverhältnis |
| Der Mieter muss seinen
materiell-rechtlichen Anspruch (§ 564c BGB) auf Fortsetzung des befristeten
Mietverhältnisses mit einer Klage geltend machen, um eine Verlängerung
des Mietverhältnisses durchzusetzen.
LG Berlin, Az. 64 T 14 / 99 Quelle: Grundeigentum 10 / 99, S. 649 |