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Befristetes Mietverhältnis
Der Mieter muss seinen materiell-rechtlichen Anspruch (§ 564c BGB) auf Fortsetzung des befristeten Mietverhältnisses mit einer Klage geltend machen, um eine Verlängerung des Mietverhältnisses durchzusetzen.

LG Berlin, Az. 64 T 14 / 99 Quelle: Grundeigentum 10 / 99, S. 649