| Steuerlichen Anerkennung von Mietverträgen zwischen Eltern und unterhaltsberechtigten Kindern |
| Bundesfinanzhof hat seine
Rechtsprechung geändert
Wohnt ein Kind in einer Wohnung
der Eltern, z.B. als Student am Studienort, so wird ein Mietvertrag zwischen
dem Kind und den Eltern jetzt auch dann steuerlich anerkannt, wenn dem
Kind außer den Unterhaltsleistungen der Eltern keine Mittel zur Zahlung
der Miete zur Verfügung stehen.
Zur Begründung führt
der BFH aus: Bei den Mietverträgen handele es sich nicht um Scheingeschäfte
nach § 117 BGB. Es liege auch kein steuerrechtlich nicht anzuerkennender
Gestaltungsmissbrauch vor. Entscheidend sei, dass unterhaltspflichtige
Eltern eines unverheirateten Kinden nach § 1612 Abs.2 BGB die Möglichkeit
hätten, entweder dem Kind Barunterhalt zu zahlen, von
Bundesfinanzhof, Urteile
v. 19.10.99 -IX R 39/99 (Düsseldorf) und IX R 30/98 (Münster)
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