| Gegenseitiger Mietvertrag unter Verwandten als Steuertrick erlaubt |
| Das Finanzamt muß
Mietverträge unter Familienangehörigen akzeptieren, selbst wenn
sich Verwandte beim jeweils anderen einmieten. Mit diesem Urteil hat der
Bundesfinanzhof einen beliebten Steuertrick abgesegnet: Wenn sich zwei
Angehörige gegenseitig Miete zahlen, können beide Werbungskosten
für ihre Wohnung absetzen - Zinsen, Abschreibung, Reparaturen, Versicherungen.
Allerdings müssen sich die Verwandten mindestens die Hälfte der
ortsüblichen Miete überweisen.
Bundesfinanzhof, IX R 54/93 Quelle: Focus Online |