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Gegenseitiger Mietvertrag unter Verwandten als Steuertrick erlaubt

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Das Finanzamt muß Mietverträge unter Familienangehörigen akzeptieren, selbst wenn sich Verwandte beim jeweils anderen einmieten. Mit diesem Urteil hat der Bundesfinanzhof einen beliebten Steuertrick abgesegnet: Wenn sich zwei Angehörige gegenseitig Miete zahlen, können beide Werbungskosten für ihre Wohnung absetzen - Zinsen, Abschreibung, Reparaturen, Versicherungen. Allerdings müssen sich die Verwandten mindestens die Hälfte der ortsüblichen Miete überweisen.


BFH - Az: IX R 54/93

Quelle: Focus Online


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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