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Gegenseitiger Mietvertrag unter Verwandten als Steuertrick erlaubt
Das Finanzamt muß Mietverträge unter Familienangehörigen akzeptieren, selbst wenn sich Verwandte beim jeweils anderen einmieten. Mit diesem Urteil hat der Bundesfinanzhof einen beliebten Steuertrick abgesegnet: Wenn sich zwei Angehörige gegenseitig Miete zahlen, können beide Werbungskosten für ihre Wohnung absetzen - Zinsen, Abschreibung, Reparaturen, Versicherungen. Allerdings müssen sich die Verwandten mindestens die Hälfte der ortsüblichen Miete überweisen.

Bundesfinanzhof, IX R 54/93 Quelle: Focus Online