| Steuerlich anerkanntes Mietverhältnis |
| Was unter Freunden üblich
ist, gilt jetzt auch für engste Familienangehörige - das steuerlich
anerkannte Mietverhältnis. Kaufen die Eltern etwa für die Tochter
oder den Sohn die Wohnung nebenan oder bauen ihm im eigenen Haus eine Einliegerwohnung
aus, können sie Abschreibungen und Erhaltungsaufwand künftig
deutlich leichter absetzen. Bislang prüften Finanzbeamte solche Mietverhältnisse
mit Argusaugen. Wurde die Miete etwa nicht per Dauerauftrag entrichtet,
vermuteten die Finanzbehörden gleich Scheinverhältnisse und versagten
die Steuerersparnis. Finanzrichter entschieden jetzt, daß ein Mietverhältnis
zwischen Eltern und Kind selbst ohne Mietvertrag und Dauerauftrag existieren
kann.
Tip:Formalien beachten. Auch wenn Finanzbeamte zur Nachsichtigkeit angehalten sind, empfiehlt sich nach wie vor ein schriftlicher Mietvertrag. Er erleichtert es den Behörden, ordentliche Mietverhältnisse anzuerkennen. Finanzgericht Düsseldorf, 8 K 872/96 E Quelle: Focus Online |