| Neues Mietverhältnis mit Hauptvermieter - weiter Untermiete zahlen? |
| 1. Schließt ein Untermieter
mit dem Hauptvermieter nach Beendigung des Hauptmietvertrages unmittelbar
einen neuen Mietvertrag ab und zahlt der Untermieter die Miete anschließend
an den Hauptvermieter, so wird der Untermieter von der Verpflichtung zur
Zahlung weiterer Untermiete frei. Durch den Abschluß des neuen Mietvertrages
mit dem Hauptvermieter wird der unmittelbare Besitz vom Hauptvermieter
abgeleitet. Der Untervermieter ist nicht mehr zum Besitz berechtigt.
2. Der konkludente Abschluß des Mietvertrages kann durch Zahlung der Miete an den Hauptvermieter erfolgen. BGH, 29.11.2006 - Az: XII ZR 175/04 |