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Untervermietung ausschließbar?
In befristesten Mietverträgen darf ein Untervermietungsrecht nicht generell ausgeschlossen werden. Eine entsprechende Mietvertragsklausel ist unwirksam.
Im vorliegenden Fall begehrte die Mieterin eine Untervermietung, die ihr jedoch vom Vermieter aufgrund eine Mietvertragsklausel nicht gestattet wurde. Die Mieterin kündigte daraufhin unter Einhaltung der gesetzlichen Frist von 3 Monaten.
Die Kündigung war berechtigt, weil eine Verweigerung der Untervermietung - grundlos und endgültig sowie abweichend von der gesetzlichen Regelung - erfolgte. Eine Gelegenheit der Vorstellung eines geeigneten Untermieters bestand somit nicht.

LG Münster - AZ: 8 S 87/02