Wohngeld kann auch beantragt werden, wenn keine Zustimmung zur Weitervermietung durch den Vermieter vorliegt. Es ist zudem unerheblich, ob der Hauptmietvertrag noch besteht. Vielmehr genügt es, daß der Antragsteller die Wohnung nicht
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos, RA Dr. jur. Jens-Peter Voß und RA Dr. jur. Rochus Schmitz | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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