Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.651 Anfragen

Keine Pflicht zur Vorstellung des Untermieters

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Vermieter können nicht verlangen, dass ihnen ihr Mieter, der  - berechtigter Weise - einen Untermieter in die Mietwohnung aufnehmen möchte, den neuen Untermieter vorstellt. Denn der Vertrag zwischen Untermieter und Mieter kommt nur zwischen diesen beiden Parteien zustande; für eine eventuelle Vertragsverletzung des Untermieters hat der Mieter dem Vermieter gegenüber ohnehin gerade zu stehen, so das Gericht. Nicht entschieden wurde allerdings darüber, ob Vorstehendes gleichermaßen gelten soll, wenn der Vermieter mit im Haus wohnt.

Anm. von AnwaltOnline:
Beachtet werden muss, dass der Mieter kein Recht zur Untervermietung hat, wenn das nicht ausdrücklich im Mietvertrag genehmigt ist bzw. der Vermieter im Nachhinein eine Untervermietung zulässt. Eine Pflicht zur Zulassung der Untervermietung besteht nur in eng umgrenztren Ausnahmefällen - etwa für den neuen Ehegatten des Mieters.


AG Hamburg - Az: 39A C 231/97


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Stiftung Warentest 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Ich danke für Ihre Beratung.
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen! Die Antwort kam ...
R.Münch, Langenfeld