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Keine Pflicht zur Vorstellung des Untermieters
Vermieter können nicht verlangen, dass ihnen ihr Mieter, der  - berechtigter Weise – einen Untermieter in die Mietwohnung aufnehmen möchte, den neuen Untermieter vorstellt. Denn der Vertrag zwischen Untermieter und Mieter kommt nur zwischen diesen beiden Parteien zustande; für eine eventuelle Vertragsverletzung des Untermieters hat der Mieter dem Vermieter gegenüber ohnehin gerade zu stehen, so das Gericht. Nicht entschieden wurde allerdings darüber, ob Vorstehendes gleichermaßen gelten soll, wenn der Vermieter mit im Haus wohnt.

Anm. von AnwaltOnline:
Beachtet werden muss, dass der Mieter kein Recht zur Untervermietung hat, wenn das nicht ausdrücklich im Mietvertrag genehmigt ist bzw. der Vermieter im Nachhinein eine Untervermietung zulässt. Eine Pflicht zur Zulassung der Untervermietung besteht nur in eng umgrenztren Ausnahmefällen – etwa für den neuen Ehegatten des Mieters.

AG Hamburg – 39A C 231/97