| Keine Pflicht zur Vorstellung des Untermieters |
| Vermieter können nicht
verlangen, dass ihnen ihr Mieter, der - berechtigter Weise – einen
Untermieter in die Mietwohnung aufnehmen möchte, den neuen Untermieter
vorstellt. Denn der Vertrag zwischen Untermieter und Mieter kommt nur zwischen
diesen beiden Parteien zustande; für eine eventuelle Vertragsverletzung
des Untermieters hat der Mieter dem Vermieter gegenüber ohnehin gerade
zu stehen, so das Gericht. Nicht entschieden wurde allerdings darüber,
ob Vorstehendes gleichermaßen gelten soll, wenn der Vermieter mit
im Haus wohnt.
Anm. von AnwaltOnline:
AG Hamburg – 39A C 231/97 |