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Unerlaubte Untermiete - kein Geld für den Eigentümer
Wer einen Teil seiner Wohnung untervermieten will, muß den Hausherrn um Erlaubnis bitten. Ansonsten kann der Vermieter auf Unterlassung klagen oder fristlos kündigen. Wird die Wohnung durch den Untermieter stärker abgenutzt oder beschädigt, muß der Hauptmieter den Schaden ersetzen. Allerdings steht dem Eigentümer nicht das vom Untermieter gezahlte Geld zu.

Bundesgerichtshof, XII ZR 194/93 Quelle: WM 95, 587