| Kündigung wegen verweigerter Untervermietung |
| Verweigert der Vermieter
die Erlaubnis zur Untervermietung der gesamten Wohnung, kann der Mieter
das Mietverhältnis mit dreimonatiger Frist kündigen. Bittet der
Mieter um Zustimmung zur Untervermietung und antwortet der Vermieter jedoch
innerhalb einer gesetzten Frist nicht, ist das als generelle Verweigerung
der Erlaubnis anzusehen.
LG Nürnberg-Fürth 7 S 1697/95 Quelle: WM 95, 587 |