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Keine Knebelmietverträge!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall ging es um ein Mietvertragsformular mit restriktiven Vorstellungen:

- Die Haustierhaltung war verboten
- Wäschetrocken in der Wohnung war verboten
- Die Heizperiode wurde auf den Zeitraum 9-22 Uhr festgelegt
- Pflicht zur Entfernung von Dübeleinsätzen und ordnungsgemäßer, unkenntlicher Verschluss der Löcher und Ersatz etwa durchbohrter Kacheln durch gleichartige

Diese Klauseln stellen eine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar. Die Folge: Die Klauseln sind unwirksam.


LG Frankfurt/Main, 27.02.1990 - Az: 2/13 O 474/89


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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