| Mangelnde steuerrechtliche Anerkennung von Mietverträgen zwischen nichtehelichen Lebenspartnern |
| Die steuerrechtliche Anerkennung
des Mietzinses als abzugsfähig hängt von den Umständen des
Einzelfalles ab. Bewohnt der Steuerpflichtige zusammen mit seiner Lebensgefährtin
das von ihm errichtete Einfamilienhaus und schließt er daneben einen
Mietvertrag über das Objekt ab, so ist nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes
nicht der zivilrechtliche Vertrag, sondern die persönliche Beziehung
der Partner die Grundlage des gemeinsamen Wohnens. Damit aber sei der Steuerabzug
zu versagen.
Bundesfinanzhof, Az.: IX B 55/01 |