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27 Jahre nach dem Auszug kann keine Miete mehr gefordert werden!Im vorliegenden Fall hatte sich ein Ehepaar
gut ein Jahr nach dem gemeinsamen Einzug in die Mietwohnung scheiden lassen.
Der Ehemann und alleinige Miete zog aus, die ehemalige Ehefrau verblieb
in der Wohnung. Der Auszug wurde der Vermieterin mitgeteilt. Dies geschah
1983, die Ehefrau wohnte die folgenden 27 Jahre in der Wohnung und zahlte
stets die Miete. Auch die Betriebskosten wurden mit der ehemaligen Ehefrau
des Mieters abgerechnet. Der Ehemann und Mieter hatte das Mietverhältnis
niemals gekündigt.
2010 verstarb dann die Ehefrau, die Miete wurde nicht mehr gezahlt. Der Vermieter reagierte: Und zwar wurde das Mietverhältnis gegenüber dem Ehemann gekündigt. Gleichzeitig wurde von diesem die rückständige Miete sowie die Räumung der Wohnung verlangt. Sie haben noch keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen? Mit einem AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Mietrecht haben Sie Vollzugriff auf ... ... alle Tipps, Urteile und Mustervorlagen ... alle weiteren mit einem Schlüssel gekennzeichneten Inhalte Die Bannerwerbung schalten wir für Sie aus; neue Urteile und Beiträge sowie einen exklusiven monatlichen Newsletter erhalten Sie per Email.
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