Im vorliegenden begehrte der Vermieter eine Mieterhöhung um 20%, obwohl er sich zuvor verpflichtet hatte, höchstens eine Erhöhung der Miete um maximal 10% pro Jahr vorzunehmen. Die Verurteilung zur Zustimmung zu einer geringeren Mieterhöhung als der Kläger beantragt hat, stellt sich gegenüber dem Klageantrag
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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