| Mietspiegelauswahl muß begründet werden |
| Will ein Vermieter eine
Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete mit einem Mietspiegel
einer bestimmten Gemeinde begründen, so ist darzulegen, warum dieser
ausgewählt wurde, wenn die Gemeinde, in der sich Wohnung befindet,
mehrere Nachbargemeinden hat und somit verschiedene Mietspiegel herangezogen
werden konnten. Die Begründung der Auswahl ist kein unzumutbarer Aufwand.
LG Düsseldorf, 14.3.2007 - Az: 23 S 343/05 |