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Mietspiegelauswahl muß begründet werden
Will ein Vermieter eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete mit einem Mietspiegel einer bestimmten Gemeinde begründen, so ist darzulegen, warum dieser ausgewählt wurde, wenn die Gemeinde, in der sich Wohnung befindet, mehrere Nachbargemeinden hat und somit verschiedene Mietspiegel herangezogen werden konnten. Die Begründung der Auswahl ist kein unzumutbarer Aufwand.

LG Düsseldorf, 14.3.2007 - Az: 23 S 343/05