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Mieterhöhung nur mit Begründung

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ohne Begründung einer Mieterhöhung besteht kein Anspruch auf Mieterhöhungsbeiträge. Die Berechnung der Wirtschaftlichkeitsberechnung ist insgesamt unzulässig,

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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