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Nach Energiesparmaßnahmen kann die Miete kräftig anziehen!Bei öffentlich gefördertem
Wohnraum kann die Mieterhöhung bei Energiesparmaßnahmen die
erreichte Heizkostenersparnis übersteigen. Eine Kappungsgrenze in
Höhe der Heizkostenersparnis besteht nicht, vielmehr wurde seitens
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