Wird ein vom Vermieter geforderter Mieterhöhungsbetrag zweimalig vom Mieter gezahlt, so ergibt sich hieraus die Zustimmung des Mieters zur Erhöhung des Mietzinses. Für den Fall, daß die Zahlung nach Rechtshängigkeit einer
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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