| Höhere Miete nach Wärmedämmung nur mit Wärmebedarfsrechnung |
| Bevor der Vermieter aufgrund
des Abschlusses einer Maßnahme zur Wärmedämmung die Miete
wegen Modernisierung erhöhen kann, muß er durch eine Wärmebedarfsrechnung
darlegen, in welchem Ausmaß sich eine Verringerung des Verbrauchs
an Heizenergie ergibt. Hierbei muß auch in der Mieterhöhungserklärung
selbst dargelegt werden, weshalb nachhaltig Energie eingespart wird.
KG Berlin - Az. 8 RE-Miet 6159/00 |