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Höhere Miete nach Wärmedämmung nur mit Wärmebedarfsrechnung
Bevor der Vermieter aufgrund des Abschlusses einer Maßnahme zur Wärmedämmung die Miete wegen Modernisierung erhöhen kann, muß er durch eine Wärmebedarfsrechnung darlegen, in welchem Ausmaß sich eine Verringerung des Verbrauchs an Heizenergie ergibt. Hierbei muß auch in der Mieterhöhungserklärung selbst dargelegt werden, weshalb nachhaltig Energie eingespart wird.

KG Berlin - Az. 8 RE-Miet 6159/00